Grundsätzlich gibt man ein negatives MPU-Gutachten nicht ab.
Auch wenn die Führerscheinstelle dies anmahnt, sollte man in der Regel dabei bleiben und es nicht abgeben.
Du bist nämlich nicht dazu verpflichtet!
Denn wenn man ein negatives Gutachten abgibt, ändert es nichts am Endergebnis:
Du bekommst den Führerschein nicht zurück!
Doch warum sollte man ein negatives MPU-Gutachten nicht abgeben?
Der erste wichtige Grund besteht zunächst darin, dass ein negatives Gutachten mindestens die nächsten 12–15 Jahre in Deiner Führerscheinakte verbleibt.
Gerade in Zeiten unsicherer Daten und Datenmissbrauch ist das absolut unnötig.
Ohne wichtigen Grund kann es daraus auch nicht mehr entfernt werden.
Es gibt aber noch einen weiteren Grund, ein negatives MPU-Gutachten nicht abzugeben. Falls es in den nächsten 12–15 zu einer erneuten Auffälligkeit kommt, die zu einer MPU führen würde, wird der nächste Gutachter diese komplette Akte mit negativem Gutachten lesen.
Das kann sich durchaus negativ auswirken, da hier eine unerwünschte negative Beeinflussung des Gutachters entstehen kann.
Trotz vorgeschriebener Neutralität ist nicht jeder Gutachter dazu auch in der Lage. Insbesondere dann nicht, wenn das negative Gutachten auch „berechtigt“ negativ war, weil man gelogen hatte oder andere Falschaussagen abgegeben hatte.