Braucht man aufgrund des neuen Cannabis-Gesetzes (CanG) keine MPU mehr zu machen?

By mpu-coach

Das neue Cannabis-Gesetz (CanG), das den Umgang mit Cannabis in Deutschland regelt, ändert zwar die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Konsum, aber es bedeutet nicht, dass die MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) in allen Fällen vermieden werden kann!

Der Konsum von Cannabis allein führt nicht automatisch zur Anordnung einer MPU, jedoch gibt es nach wie vor bestimmte Situationen, in denen eine MPU erforderlich ist. Hier sind einige wichtige Punkte:

  1. Führen eines Fahrzeugs unter Drogeneinfluss: Wenn jemand unter Einfluss von Cannabis (THC) ein Fahrzeug führt und dabei „erwischt“ wird, kann weiterhin eine MPU angeordnet werden.

    Dies gilt vor allem dann, wenn der THC-Grenzwert (3,5 Nanogramm) im Blut überschritten wird oder es Anzeichen gibt, dass der Konsum das Fahrverhalten beeinflusst.

  2. Für Fahranfänger oder Führerscheinneulinge ändert sich nichts.
    Keine Änderung für Fahranfänger sowie Personen unter 21 Jahren. Die teilweise Legalisierung spielt für diesen Personenkreis keine Rolle.

    Es gilt für diesen Personenkreis weiterhin der alte Grenzwert von 1 Nanogramm (ng) THC pro Milliliter Blutserum. Das bedeutet: absolutes Cannabis- und Alkoholverbot im Straßenverkehr.


  3. Gelegentlicher Konsum und Fahren: Bei gelegentlichem Konsum von Cannabis kann eine MPU angeordnet werden, wenn der Konsument das Trennungsgebot zwischen Konsum und Fahren nicht einhält.

    Wer nach dem Konsum von Cannabis ein Fahrzeug führt, zeigt damit ja, dass er das Trennungsgebot eben nicht einhalten kann.

  4. Regelmäßiger Konsum: Bei regelmäßigem Konsum von Cannabis (auch wenn dies durch das CanG legalisiert wird) kann eine MPU angeordnet werden, wenn Zweifel an der Fahreignung bestehen.

    Die Fahreignung kann infrage gestellt werden, wenn die Person nicht in der Lage ist, den Konsum vom Autofahren zu trennen.

  5. Kombination von Alkohol und Cannabis: Wer sowohl Alkohol als auch Cannabis konsumiert und auffällig wird, muss in den meisten Fällen eine MPU absolvieren, da Mischkonsum.

    Die Kombination beider Substanzen kann die Fahreignung stark beeinflussen und damit eine erhebliche Unfallgefährdung darstellen.

  6. Missbrauch oder Abhängigkeit: Falls es Hinweise auf Missbrauch oder eine Abhängigkeit von Cannabis gibt, wird weiterhin eine MPU angeordnet.

    Der Hintergrund ist die Überprüfung, ob die betroffene Person sicher ein Fahrzeug führen kann.

Fazit:
Zusammengefasst bedeutet das neue Cannabis-Gesetz nicht, dass die MPU für alle Cannabis-Konsumenten generell entfällt.

Vor allem im Straßenverkehr und im Zusammenhang mit dem Fahren unter Drogeneinfluss bleibt die MPU in der Regel ein wichtiges Instrument, um die Fahreignung zu überprüfen und somit die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.